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Lebensretter bist DU SELBST!
Heute möchte die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Adipositastherapie der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (kurz CA-ADIP ) mit der Aktion: „Save A Life Day“ ein Zeichen setzen.
Bundesweit fordern die Krankenkassen von jedem Adipositaspatienten einen persönlichen Kostenübernahmeantrag, wenn eine bariatrische Operation angestrebt wird. Hierfür gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Gefordert wird von der CA-ADIP daher, diese Operationen ohne Antrag durchführen zu können, wenn die Voraussetzungen leitliniengerecht gegeben sind. Dies entspräche dem sonst üblichen Vorgehen bei anderen Operationen.
Nach Antragstellung fällt die Entscheidung für oder gegen diese Therapieoption bei den Kostenträgern häufig sehr unterschiedlich aus. Die unter Federführung der Deutschen Adipositas-Gesellschaft (DAG) in Kooperation mit der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sowie weiteren Fachgesellschaften entwickelte neue wissenschaftliche S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie von Adipositas (Fettleibigkeit) macht klare Aussagen, welche Kriterien für oder gegen einen bariatrischen Eingriff sprechen und basiert auf aktuellen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Erkenntnisse, die für Teile des MDK´s (Medizinischen Dienst der Krankenkasse), aber auch für viele Sachbearbeiter in den gläsernen Bürotürmen anscheinend keinerlei oder nur sehr wenig Bedeutung zu haben scheinen.
Dabei könnten sowohl Kassen wie auch Patienten und Behandler von verlässlichen Standards profitieren. Sicherlich ist eine operative Maßnahme nicht für jeden Adipositaspatienten eine sinnvolle Therapieoption, wobei die sogenannten Kontraindikationen in den oben genannten Leitlinien klar geregelt sind. Fest steht aber auch, dass Patienten ab einer bestimmten Gewichtsklasse mit nicht-operativen Behandlungen so gut wie nie ihr Gewicht in einem für die Gesundheit ausreichenden Maße und vor allem dauerhaft reduzieren können.
Also ist es an der Zeit, die Öffentlichkeit über diesen unhaltbaren Zustand zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die Folgen dieser restriktiven und häufig nicht nachvollziehbaren Entscheidungen fast immer nur die Patienten „auszubaden“ haben. Immer wieder erleben wir in unserem Zentrum den enormen Leidensdruck und die Verzweiflung, wenn Patienten ihren Antrag auf Kostenübernahme einer bariatrischen Operation abgelehnt bekommen. Was häufig folgt ist ein Rückzug in das häusliche Umfeld und die pure Resignation. Meist mit verheerenden Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit.
Gerade diesen Menschen sollte heute unsere volle Aufmerksamkeit gehören, und wir als Mediziner sollten bestrebt sein zu motivieren und zu unterstützen. Und dies betrifft im Falle einer Ablehnung gleich mehrere Bereiche:
- Hilfe bei der Formulierung eines fachlich fundierten Widerspruchs gegen einen negativen Bescheid (wenn nötig auch mit Unterstützung kompetenter Rechtsanwälte)
- Motivation und Unterstützung während der „Widerspruchsphase“, um den Patienten das Gefühl zu geben, dass Sie nicht alleine sind.
- Durch sinnvolle konservative Therapieangebote zumindest die aktuelle Gesundheits- und Gewichtssituation zu erhalten.
Denn gerade wenn eine operative Maßnahme von der Versicherung abgelehnt wird, kommt es auf Dein Engagement und Deine Willenskraft an, diesen anstrengenden und steinigen Weg zu meistern. Um das Motto unserer Fachgesellschaft wieder aufzugreifen: „Lebensretter bist Du selbst!“