Adipositaschirurgie

Adipositas-Operation

Die Durchführung einer operativen Maßnahme und die Übernahme der damit verbundenen Kosten sind immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantragung dieser Kosten vor einer adipositaschirurgischen Maßnahme existiert aber nicht.

Komplikationen

Nach einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse fallen auch alle eventuell auftretenden Komplikationen wie z.B. Wundheilungskomplikationen unter die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Operation selbst zu zahlen, so ist der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll, die diese Kosten gegebenenfalls abdeckt. Auch hierüber informieren wir Sie ausführlich in unserem Zentrum.

Kontrolle

Kontrolluntersuchungen fallen unter die Leistungspflicht der Krankenversicherungen.

Plastische Chirurgie

Nach einem großen Gewichtsverlust sind häufig große Hautüberschüsse vorhanden. Diese befinden sich meist im Bereich der Hüfte, der Brust oder auch im Po- oder Oberschenkelbereich. Dies kann eine einzelne oder auch mehrere chirurgische Maßnahmen erforderlich machen, um das Hautgewebe zu entfernen oder zu straffen. Die Kosten hierfür müssen bei der Krankenkasse beantragt werden. Hier hilft der plastische Chirurg bei der Antragsstellung. Eine Kostenübernahme machen die Kassen meist vom Vorliegen gesundheitlicher Probleme oder einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit abhängig.

Antragsstellung

In gewissen Ausnahmefällen kann eine Beantragung der Kostenübernahme doch notwendig sein. Unser Behandlungsteam verfügt über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit der Antragsstellung und der Abwicklung der bürokratischen Formalien. Auch bei Schwierigkeiten helfen Fachanwälte unseren Patienten, die Widersprüche rechtssicher und erfolgreich zu formulieren. Diese Kosten können häufig über eine entsprechende Rechtschutzversicherung abgewickelt werden. Auch hier wollen wir Ihnen Mut machen und Sie an unser Motto erinnern: Gemeinsam schaffen wir das!